Was ist der Mindestlohn in Großbritannien?
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Im Vereinigten Königreich hängt der Mindestlohn vom Alter des Arbeitnehmers und seiner persönlichen Situation ab:
- Ein Mitarbeiter ab 25 Jahren hat Anspruch auf den National Living Wage.
- Ein Mitarbeiter unter 25 Jahren hat Anspruch auf den National Minimum Wage.
- Ein Lehrling hat Anspruch auf die Apprentice rate.
Mindestlohn
Der Mindestlohn ist der Stundenlohn, auf den Mitarbeiter Anspruch haben - unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Seit über 25 Jahren: National Living Wage
Ab dem 1. April 2020 beträgt der britische Mindestlohn für Arbeitnehmer über 25 £8,72 / Stunde (brutto) - oder rund 9,90€ / Stunde (brutto).
Selbständige, Arbeitgeber, Fischer und Menschen, die in einer Religionsgemeinschaft arbeiten und leben, sind vom Mindestlohn nicht betroffen.
Für Kinder unter 25 Jahren: National Minimum Wage
Für Mitarbeiter unter 25 variiert der Stundensatz des nationalen Mindestlohns je nach Alter:
Zwischen 21 und 24 Jahren | £8,20 / Stunde (brutto) |
Zwischen 18 und 20 Jahren | £6,45 / Stunde (brutto) |
Unter 18 | £4,55 / Stunde (brutto) |
Für Auszubildende: Apprentice rate
Für Auszubildende beträgt der Mindeststundensatz £4,15 / Stunde (brutto), wenn:
- Der Lehrling ist unter 19
- Der Lehrling ist 19 Jahre alt und älter und befindet sich im ersten Jahr seiner Ausbildung
Wenn der Auszubildende am Ende seines ersten Jahres über 19 Jahre alt ist, hat er Anspruch auf den Stundensatz, der seiner Altersgruppe im National Minimum/Living Wage (oben) entspricht.
Berechnung des Mindestlohns
Für einen Mitarbeiter über 25 Jahre
Für einen Mitarbeiter - über 25 - der 40 Stunden pro Woche (Vollzeit) arbeitet, berechnet sich der Mindestlohn (brutto) wie folgt:
40 Stunden x 52 Wochen = 2.080 Stunden x £8,72 = £18.137,60 / Jahr (d. h. £1.511,46 / Monat)
Für einen Mitarbeiter unter 25 Jahren
Für einen Mitarbeiter - im Alter von 22 Jahren - der 35 Stunden pro Woche (Vollzeit) arbeitet, berechnet sich der Mindestlohn (brutto) wie folgt:
35 Stunden x 52 Wochen = 1.820 Stunden x £8,20 = £14.924 / Jahr (d. h. £1.243,66 / Monat)
Für einen Lehrling
Für einen Auszubildenden - im Alter von 18 Jahren - der 20 Stunden pro Woche arbeitet, berechnet sich der Mindestlohn (brutto) wie folgt:
20 Stunden x 52 Wochen = 1040 Stunden x £4,15 = £4.316 / Jahr (d. h. £359,66 / Monat)
Arbeitszeit
In Großbritannien gilt ein Mitarbeiter als Vollzeit, wenn er mindestens 35 Stunden pro Woche arbeitet.
Diese 35 Stunden entsprechen im Allgemeinen 5 Arbeitstagen pro Woche - Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr, mit einer Mittagspause von einer Stunde.
Verträge, die länger als 35 Stunden pro Woche dauern, sind üblich - zusätzliche Stunden gelten nicht als Überstunden.
Ein Arbeitsvertrag darf 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten - die zusätzlichen Stunden sind freiwillig.
Häufigkeit der Gehaltszahlung
Die Gehaltszahlung erfolgt in der Regel monatlich (am Monatsende).
Einige Arbeitgeber zahlen wöchentlich Löhne.
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge
Mitarbeiterbeiträge
Die Beiträge des Mitarbeiters zu seinem Bruttogehalt sind:
- Quellensteuer an der Quelle der Einkommensteuer (Pay As You Earn (PAYE) contributions): Beiträge, die sich nach der persönlichen Situation des Arbeitnehmers richten.
- Beiträge zum nationalen Gesundheitssystem (NI contributions): Ratenberechnung nach dem Bruttogehalt.
- Beiträge zur Altersvorsorge (Pension scheme contributions) werden nach dem Bruttogehalt berechnet.
Standardmäßig ist die Pensionskasse die vom Staat angebotene (NEST), es ist jedoch auch möglich, eine private Pensionskasse zu wählen.
- Andere Beiträge: optional auf Gegenseitigkeit usw.
Arbeitgeberbeiträge
Die Arbeitgeberbeiträge zum Bruttogehalt betragen:
- Beiträge zum nationalen Gesundheitssystem (NI contributions): Ratenberechnung nach dem Bruttogehalt.
- Beiträge zur Altersvorsorge (Pension scheme contributions) werden nach dem Bruttogehalt berechnet.
-
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sind im Allgemeinen gleichwertig.
- Andere Beiträge: optional auf Gegenseitigkeit usw.
Gehaltsabrechnung
Die Hauptelemente auf der Gehaltsabrechnung lauten wie folgt:
- Mitarbeiteridentifikation: Name, National Insurance Number, Steuerkennzeichen (PAYE contributions).
- Zeitraum
- Bruttogehalt
- Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge
- Nettogehalt zahlbar
- Anzahl der freien Tage (optional)