Wann ist die Frist für die Einreichung meiner Einkommensteuererklärung?

Wenn Sie selbständig oder Unternehmer sind, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung (Tax Return) jedes Jahr vor einreichen:

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  • 31. Oktober für die Papiererklärung.
  • 31. Januar für die Online-Erklärung.

Nach diesem Zeitraum sind Sie mit Strafen für verspätete Zahlungen konfrontiert.

Dies schließt auch Ihr ausländisches Einkommen ein.

Sie können auch die Dienste einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Anspruch nehmen, um Ihre Erklärung zu bearbeiten.

In England beginnt das Geschäftsjahr am 6. April und endet am 5. April des folgenden Jahres.

Nach dem 31. Januar

Wenn Sie Ihr Einkommen bis zum 1. Februar noch nicht angegeben haben, werden Sie aufgefordert, Ihre Erklärung so bald wie möglich einzureichen, um erhebliche Strafen zu vermeiden.

Strafen

Wenn die Frist zum 31. Januar abgelaufen ist, müssen Sie eine erste verspätete Strafe in Höhe von £100 zahlen.

Diese Strafe gilt für alle Verspäteten, die letztendlich steuerpflichtig sind oder nicht.

Sie sind außerdem ausgesetzt:

  • Eine Geldstrafe von £10 pro Tag - bis zu einem Höchstbetrag von £900.
  • Ab 6 Monaten Verspätung: eine weitere Geldstrafe von 300 GBP oder 5% der fälligen Steuer.
  • Ab einem Jahr Verspätung: eine zusätzliche Geldstrafe von 300 GBP.

Sie können eine Strafe nur anfechten, wenn Sie Ihre Erklärung aus legitimen Gründen (schwere Krankheit, Trauer usw.) nicht rechtzeitig ausfüllen können.